Der TuS Reichshof möchte den Sportbetrieb sobald wie möglich wieder aufnehmen, da die neue Corona-Schutzverordnung dies unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässt.
Aktuell ist die Sportausübung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich draußen im Sportpark aber nicht in den Sporthallen möglich, da sich der Oberbergische Kreis noch in der Inzidenzstufe 3 (Inzidenz von 50,1 bis 100) befindet. Sollte die Inzidenz weiterhin unter 50 bleiben, sind voraussichtlich ab dem 10. Juni auch wieder Übungsstunden in den Sporthallen möglich.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den einzelnen Übungsgruppen selbst zu überlassen, ob und in welcher Form der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden soll.
Sobald die sportlichen Aktivitäten wieder starten, sind selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen zu beachten! Diese hängen von der Inzidenzstufe ab.
In der Stufe 3 gelten folgenden Vorgaben für den Sport:
Drinnen:
Kein Sportbetrieb zugelassen
Draußen:
- Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
(geimpfte und genesene Personen); kein Test - Kontaktfreier Sport und Kontaktsport
25 Kinder- und Jugendliche bis einschl. 18 Jahre + 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen; kein Test - Kontaktfreier Sport
bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter; kein Test
In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.
Sobald die Stufe 2 (Inzidenz von 35,1 bis 50) in Kraft tritt, gelten folgende Vorgaben:
Drinnen:
- Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
(geimpfte und genesene Personen) - Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand (1,5m), Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
- Kontaktsport mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
Draußen:
- Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
(geimpfte und genesene Personen) - Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Kontaktsport mit bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.
In der Stufe 1 (Inzidenz von 0 bis 35) gelten folgende Vorgaben:
Drinnen:
- Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand (1,5m), Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
- Kontaktsport bis zu 100 Personen mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
Draußen:
- Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Kontaktsport bis zu 100 Personen mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.
Was bedeutet …
- einfache Rückverfolgbarkeit
Es ist für jede Übungsstunde eine Liste mit Name, Anschrift und Telefonnummer aller teilnehmenden Personen zu führen (digital oder schriftlich), die 4 Wochen zu speichern bzw. aufzubewahren ist!
Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen, z. B. luca-App. - (Schnell-)Test
Es gelten nur schriftlich/digital bestätigte negative Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) anerkannter Testzentren! Selbsttests reichen nicht aus!
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. - Immunisiert bzw. genesen
Vollständig geimpfte Personen (geimpft mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff) müssen über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache oder einem elektronischen Dokumentverfügen, indem seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Eine genesene Person muss über einen Nachweis in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache oder einem elektronischen Dokument verfügen, in dem bestätigt wird, dasseine zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Hinweis:
Weisen vollständig geimpfte Personen oder auch genesene Personen allgemeine Krankheitssymptome oder COVID-19 ähnliche Symptome auf, so dürfen auch diese die Sportstätte nicht betreten!
Weitere wichtige Hinweise …
- Maskenpflicht
Auf dem gesamten Sportgelände ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zutragen – eine Ausnahme besteht lediglich während der tatsächlichen Sportausübung. - Sportgeräte
Das gemeinsame Nutzen von Sportgeräten ist erlaubt.
Das Einhalten der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen heißt aber nicht, dass nach jedem Ballwechsel der Ball desinfiziert werden muss. Vor und nach jedem Training wird dies empfohlen und je nach Trainingsverlauf und Situation können zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll und nötig sein. Wir empfehlen, dass sich die Trainingsteilnehmer vor Trainingsbeginn und ggf. auch nach dem Training die Hände desinfizieren. - Eltern/Kind-Gruppen
Es gibt keine Sonderregelungen für Eltern-Kind Gruppen. Auch die Kinder (egal welches Alter) sind zu den jeweils erlaubten Personengruppen hinzuzuzählen. Dort wo ein Test gefordert wird benötigen die Eltern einen Test!
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.