Stand: 03.04.2022
Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen grundsätzlich.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Dennoch liegt die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über 1.000 und es sollte insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein, dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede:r persönlich und im Vereinsumfeld durch besonnenes Verhalten beitragen.
Der Vorstand