ALLE Sportarten
mit nur EINEM Beitrag betreiben
Kinder/Jugendliche
/ Halbjahr
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Schüler und Studenten
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
Erwachsene
/ Halbjahr
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Familien
/ Halbjahr
Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder unter 18 Jahren
Zusatzbeitrag
Abteilung Fußball
/ Halbjahr
Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
/ Halbjahr
Erwachsene
Aufnahmebeitrag
einmalig
Auch für beitragsbefreite Familienangehörige
Beitragsermäßigung
Erwachsene mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 80%
Beitragsbefreiung
- Kinder und Jugendliche mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50%
- Bundesfreiwilligendienst
- Schiedsrichter
- Ehrenmitglieder
Hinweis:
Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt. Durch gesonderte Berücksichtigung dieser Bedarfe soll Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren.Hierzu zählt auch der Mitgliedsbeitrag in einem Sportverein! Nähere Auskünfte (insbesondere zur Antragstellung) erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger, bspw. der ARGE oder dem Sozialamt.