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  2. Beiträge

ALLE Sportarten
mit nur EINEM Beitrag betreiben

Kinder/Jugendliche

24 .00

/ Halbjahr

  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schüler und Studenten
    bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres

Erwachsene

36 .00

/ Halbjahr

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Familien

72 .00

/ Halbjahr

Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder unter 18 Jahren

Zusatzbeitrag
Abteilung Fußball

3 .00

/ Halbjahr

Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

6 .00

/ Halbjahr

Erwachsene

Aufnahmebeitrag

5 .00

  einmalig

Auch für beitragsbefreite Familienangehörige

Beitragsermäßigung

% 50

Erwachsene mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 80%

Beitragsbefreiung

% 100
  • Kinder und Jugendliche mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50%
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Schiedsrichter
  • Ehrenmitglieder

Hinweis:

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt. Durch gesonderte Berücksichtigung dieser Bedarfe soll Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren.Hierzu zählt auch der Mitgliedsbeitrag in einem Sportverein! Nähere Auskünfte (insbesondere zur Antragstellung) erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger, bspw. der ARGE oder dem Sozialamt.