Seit Sonntag, dem 16.01.2022, gibt es eine unmittelbar geltende Aktualisierung der erst in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung. In ihr werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat.

Da es immer wieder Änderungen und Anpassungen gibt, haben wir uns dazu entschieden, alle Informationen auf einer zentralen Seite zusammenzustellen. Diese können Sie hier bzw. über den Tab am Seitenrand aufrufen.