Neue Tornetze für den TuS

Damit solche Bilder gar nicht erst entstehen, mussten zum Ende dieser Saison neue Tornetze für unsere Jugendtore, sowie die Seniorentore angeschafft werden.

Dank einer großzügigen Spende unserer Sponsoren
Tobias Falk – Werk1 für zwei Senioren-Tornetze, dem Lindenstübchen in Eckenhagen und Pizza Life, ebenfalls aus Eckenhagen, für jeweils zwei Jugend-Tornetze, konnten die Netze nun gekauft werden.

Vielen Dank an unsere Sponsoren!
Einer neuen Saison mit vielen Toren steht nun nichts mehr im Wege !

Unterstützt den TuS beim eurem REWE-Einkauf

So funktionert es:

  1. Pro 15€ Einkaufswert gibt’s einen Vereinsschein im Markt oder Onlineshop.
  2. Vereinsschein über die App “REWE Scheine für Vereine” dem TuS Reichshof zuordnen.
  3. Der TuS Reichshof kann die Scheine anschließend für Gratis-Prämien bei Sport Thieme einlösen.

Leichtathletik für Kinder bis 12 Jahre

Neues Angebot im TUS Reichshof

Der TUS Reichshof 1883/1929 e.V. bietet nach den Osterferien immer mittwochs, ab dem 27. April von 16:30 bis 18:00 Uhr Leichtathletik für Kinder bis 12 Jahre an. Das Angebot startet im Elektrisola Sportpark Eckenhagen. Bei schlechtem Wetter oder bei Bedarf finden die Übungseinheiten in der Sporthalle statt.

Die Kinderleichtathletik schult auf vielfältige Art und Weise die koordinativen, konditionellen und motorischen Grundlagen, fördert die psychische wie auch physische Entwicklung der Kinder und weckt den Spaß an der Sportart.

Die Kinderleichtathletik bietet 35 Lauf-, Sprung- und Wurfdisziplinen, die aufeinander aufbauen. Hierzu zählen z.B. Heuler-Weitwurf, Koordinationsreifen oder Sprints aus verschiedenen Startpositionen.

Anmeldungen bitte an:
Linda Freidank
per Mail linda.freidank@tus-reichshof.de
oder telefonisch unter 0160 / 964 146 18

Meinolf Koch überzeugt bei schwierigen Verhältnissen in seiner Altersklasse

Platz zwei beim Engadiner Halbmarathon

Mit Platz zwei in der Altersklasse Masters 10 beim Engadiner Halb-Marathon verbuchte Skilangläufer Meinolf Koch vom TuS Reichshof einen tollen Erfolg. Die 52. Auflage des Engadiner Ski-Marathons war nach zweijähriger coronabedingter Pause wieder ausgetragen worden.

Die Halbmarathon-Strecke von Maloja bis nach Pontresina absolvierte Meinolf Koch in 1:34,26 Stunden. Damit behauptete sich der Belmicker gegen die starke Konkurrenz, die besonders aus den Alpenländern beziehungsweise dem süddeutschen Raum kam. Über 10 000 Läuferinnen und Läufer waren bei diesem Wettbewerb am zweiten März-Wochenende am Start. und machten ihn damit erneut zum größten Skilanglauf-Wettbewerb in Mitteleuropa.

Für Meinolf Koch kam noch dazu, dass er wohl einer der wenigen Starter war, die in diesem Winter so gut wie kein Schnee-Training hatten. Da ist der ganzjährige Ski-Roller-Lauf kein vollwertiger Ersatz.

Der Engadiner Ski-Marathon fand bei Sonnenschein und Windstille statt, was bei einer Höhe von über 1800 Metern nicht immer der Fall ist. Die Temperaturen lagen dabei etwas unter der Null-Grad-Grenze. Eigentlich ideale Bedingungen, doch machte der stumpfe Schnee den Läufern Probleme. Ein problemloses Gleiten der Skating-Skier war nicht möglich. Zudem beschrieb Koch die Loipenverhältnisse beim Aufstieg in den Stazer Wald kurz hinter St. Moritz-Bad als kritisch.

Tiefer Schnee-Müll in den Anstiegen und stellenweise Vereisung auf der Abfahrt nach Pontresina stellten die Läufer vor erhebliche Schwierigkeiten und sorgten dafür, dass die Laufzeiten aller Teilnehmer gegenüber denen aus den Vorjahren rund eine Viertelstunde langsamer waren .

Wieder neue Regeln für den Sport

Seit Sonntag, dem 16.01.2022, gibt es eine unmittelbar geltende Aktualisierung der erst in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung. In ihr werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat.

Da es immer wieder Änderungen und Anpassungen gibt, haben wir uns dazu entschieden, alle Informationen auf einer zentralen Seite zusammenzustellen. Diese können Sie hier bzw. über den Tab am Seitenrand aufrufen.

Ab dem 13.01. gültige Corona-Regelungen

Ministerpräsident Wüst hatte es bereits angekündigt. Mit der ab dem 13.01.2022 geltenden CoronaSchVO ist dies nun auch rechtlich umgesetzt.
Ab Donnerstag, den 13.01.22, gilt, dass überall da, wo grundsätzlich neben einer Immunisierung eine zusätzliche Testpflicht gefordert wird (2G+), diese wegfällt, wenn die Person über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) verfügt oder innerhalb der vorhergegangenen drei Monate TROTZ Immunisierung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde.
Über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügt, wer als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat. Es gibt keine Wirkzeitfrist. (2 Abs. 9 CoronaSchVO).

Das bedeutet, dass

  • für geboosterte Personen bei „2G+“ keine Testnotwendigkeit mehr besteht und
  • Kinder und Jugendliche bei „2G“ und „2G+“ bis zum 16. Geburtstag keinen Immunisierungs- und Testnachweis vorlegen müssen.

Selbsttest vor Ort sollen nicht durchgeführt werden!
Alle Mitglieder, die zum Testen verpflichtet sind, haben das Testergebnis einer anerkannten Teststelle vorzulegen!