Ab dem 28.12.2021 geltende neue Corona-Regeln

Zum Jahresende wurde die Coronaschutzverordnung mal wieder geändert. Seit dem 28.12.2021 gelten folgende Regelungen:

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. 

Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) ist Sportler*innen im Freien (auf Sportstätten oder außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) nur vollständig geimpft oder genesen (sog. „2G-Regel„) erlaubt. Dies gilt sowohl für den Amateur- wie für den Profisport.

Für Teilnehmer*innen (einschließlich des dazugehörigen Trainings) an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, sowie für Teilnehmer*innen an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (z. B. erforderliche Lehrveranstaltungen im Rahmen von Hochschulstudiengängen) ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein bescheinigter negativer höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Corona-Test ausreichend. Das gilt auch für ältere nicht-immunisierte Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen mehr haben; auch für sie ist für den o. g. Liga- und Wettkampfbetrieb ein aktueller PCR-Test Teilnahmevoraussetzung.

Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) ist Sportler*innen in Innenräumen (auf Sportstätten oder außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) nur vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getesteten (sog. „2G+-Regel„) erlaubt. Dies gilt ebenfalls sowohl für den Amateur- wie für den Profisport, wobei auch hier die oben beschriebene Ausnahme für Teilnehmende an Wettkämpfen und Ligen der Dachverbände, die dem LandessportbundNRW oder dem DOSB angehören, sowie an berufsvorbereitenden Sportausbildungen gilt. 

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten als immunisiert, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet gelten (nicht vom 27.12.21 bis zum 09.01.22). Sie können also auch ohne Impfung oder Genesung an 2G-Angeboten teilnehmen, bis einschließlich 26.12.21 und ab 10.01.22 ohne zusätzlichen Test, in der Zeit dazwischen brauchen sie einen gesonderten negativen Testnachweis. Das gilt sowohl für Individualsport als auch für Mannschaftssport.

Ab heute gilt 2G-Regel für den Sportbereich

Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent umgesetzt und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein – Westfalen entsprechend angepasst.
Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab heute damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen.

Für den Sportbereich – alle Sportarten – gelten somit ab heute flächendeckend die 2G-Regelungen, d.h. die Übungsgruppen dürfen nur noch von immunisierten Mitgliedern besucht werden!
Auch für Zuschauer:innen sowie Besucher:innen des Vereinsheimes gilt die 2G-Regel!

Ausnahmen:

  • Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind ebenfalls ausgenommen. Diese Personen müssen einen Testnachweis vorlegen!

Nicht immunisierte Übungsleiter:innen

Nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung gilt für ehrenamtlich eingesetzte Personen (= Übungsleiter:innen und Trainer:innen) die 3G-Regel, d.h. sie müssen immunisiert oder getestet sein!
Nicht immunisierte Personen müssen zudem während der gesamten Trainings-/Übungseinheit mindestens eine medizinische Maske tragen!

Die Sanierung des Vereinsheimes ist komplett abgeschlossen

Dank vieler fleißiger Helfer und der Unterstützung durch das Land konnte der Altbau des Vereinsheimes saniert werden

Auch die letzte Maßnahme zur Ertüchtigung unseres Vereinsheimes, die Sanierung des Altbaus, konnte jetzt abgeschlossen werden. Diese Maßnahme rundet das Gesamtbild ab und wertet den Elektrisola Sportpark weiter auf. Insgesamt wurden rund 85 TEUR investiert. 64.157 EUR steuerte das Land NRW aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ bei. Dafür herzlichen Dank!
Ein ganz wesentlicher Faktor waren aber auch die umgerechnet 15,5 TEUR an Eigenleistungen. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung der Fußballabteilung hätte das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen und verwirklicht werden können. Hierfür möchte sich der Vorstand bei allen fleißigen Helfern:innen ganz herzlich bedanken!

2017 wurde mit der dringend erforderlichen Erweiterung des Vereinsheimes begonnen. Die Erweiterung wurde notwendig, um Sanitäranlagen, Lagerräume und einen bedarfsgerechten Vereinsraum zu erstellen. Der Bau wurde ebenfalls zum größten Teil in Eigenleistung erstellt und durch Spendengelder sowie eine öffentliche Förderung unterstützt. Mit der Nutzung des neuen Vereinsraumes sollte der alte viel zu kleine Vereinsraum in eine noch erforderliche dritte Umkleidekabine umgebaut werden.
Da neben zwei Fußball-Herrenmannschaften auch eine Damenmannschaft am Spielbetrieb teilnimmt, war ein dritter Umkleidebereich zwingend notwendig, um eine Geschlechtertrennung im Trainings- und Spielbetrieb gewährleisten zu können. Neben den Fußballern profitieren auch die Beachvolleyball-Abteilung und die Einradsportler des TuS Reichshof von der Maßnahme, da diese in den Sommermonaten ebenfalls im Sportpark trainieren und die Anlage nutzen.
Zu der Maßnahme zählte auch der Umbau eines vorhandenen Abstellraumes in einen dringend benötigten Duschbereich für Schiedsrichter. Darüber hinaus wurde das Altgebäude energetisch saniert und ein Wärmedämmschutz-System aufgebracht.

Seit dem 23. August gelten neue Corona-Regelungen für den Sportbereich

Unabhängig von der Inzidenz gelten weiterhin die allgemeinen „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“. Somit sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden!
Da die Inzidenz sowohl landesweit als auch im Oberbergischen Kreis über 35 liegt, sind folgende Regelungen zu beachten:
 

Elektrisola Sportpark

  • regelmäßig Hände desinfizieren
  • Mindestabstand von 1,5m einhalten
     

Vereinsheim
(
Anwendung der sog. „3G-Regel“)

  • Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Sitzplatz
  • Bei Betreten Hände desinfizieren
     

Sporthallen / Schwimmhallen
(Anwendung der sog. „3G-Regel“)

  • Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zur Durchführung des Sportangebotes
  • Bei Betreten Hände desinfizieren
     

Immunisierte und Getestete,
Zugangskontrollen

  • Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
    Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren mit einem gültigen Schülerausweis benötigen ebenfalls keinen Testnachweis.
  • Die diesbezüglichen Nachweise sind beim Zutritt von den für das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.

Der Vorstand

Keine Tests mehr für den Sportbetrieb erforderlich

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Tatsache, dass sowohl der Oberbergische Kreis als auch das Land NRW seit dem 11.06. der Inzidenzstufe 1 zugeordnet sind, brauchen die Sportler*innen keine Tests mehr vorlegen !!
Das gilt sowohl für die Sportangebote draußen als auch drinnen in den Sporthallen und bezieht sich ebenfalls auf Kontaktsportarten!

Ab Sonntag gilt voraussichtlich schon die Inzidenzstufe

Es bewegt sich etwas

Ab Donnerstag, den 10.06.2021, gelten in Oberberg die Regeln der Inzidenzstufe 2, weil die Inzidenz einschließlich heute an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 50er-Marke unterschritten hat.
Zudem hat auch der „Countdown“ zum Erreichen der Inzidenzstufe 1 begonnen: Bleibt der Inzidenzwert bis einschließlich Freitag unter 35, gelten ab Sonntag, den 12. Juni, die Regelungen für die Inzidenzstufe 1.