Infos zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Der TuS Reichshof möchte den Sportbetrieb sobald wie möglich wieder aufnehmen, da die neue Corona-Schutzverordnung dies unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässt.
Aktuell ist die Sportausübung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich draußen im Sportpark aber nicht in den Sporthallen möglich, da sich der Oberbergische Kreis noch in der Inzidenzstufe 3 (Inzidenz von 50,1 bis 100) befindet. Sollte die Inzidenz weiterhin unter 50 bleiben, sind voraussichtlich ab dem 10. Juni auch wieder Übungsstunden in den Sporthallen möglich.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den einzelnen Übungsgruppen selbst zu überlassen, ob und in welcher Form der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden soll.
Sobald die sportlichen Aktivitäten wieder starten, sind selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen zu beachten! Diese hängen von der Inzidenzstufe ab.

In der Stufe 3 gelten folgenden Vorgaben für den Sport:


Drinnen:
Kein Sportbetrieb zugelassen

Draußen:

  1. Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
    (geimpfte und genesene Personen); kein Test
  2. Kontaktfreier Sport und Kontaktsport
    25 Kinder- und Jugendliche bis einschl. 18 Jahre + 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen; kein Test
  3. Kontaktfreier Sport
    bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter; kein Test

In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.

Sobald die Stufe 2 (Inzidenz von 35,1 bis 50) in Kraft tritt, gelten folgende Vorgaben:


Drinnen:

  1. Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
    (geimpfte und genesene Personen)
  2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand (1,5m), Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
  3. Kontaktsport mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung


Draußen:

  1. Gruppe mit unbegrenzter Personenzahl, wenn alle immunisiert sind
    (geimpfte und genesene Personen)
  2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  3. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen unabhängig vom Alter mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung

In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.
 

In der Stufe 1 (Inzidenz von 0 bis 35) gelten folgende Vorgaben:


Drinnen:

  1. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand (1,5m), Schnelltest und einfacher Rückverfolgung
  2. Kontaktsport bis zu 100 Personen mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung


Draußen:

  1. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  2. Kontaktsport bis zu 100 Personen mit Schnelltest und einfacher Rückverfolgung

In Schwimmhallen ist Anfänger- und Kleinkinderschwimmen mit bis zu 10 Kindern (ohne Tests) möglich.
 

Was bedeutet …
 

  • einfache Rückverfolgbarkeit
    Es ist für jede Übungsstunde eine Liste mit Name, Anschrift und Telefonnummer aller teilnehmenden Personen zu führen (digital oder schriftlich), die 4 Wochen zu speichern bzw. aufzubewahren ist!
    Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen, z. B. luca-App.
  • (Schnell-)Test
    Es gelten nur schriftlich/digital bestätigte negative Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) anerkannter Testzentren! Selbsttests reichen nicht aus!
    Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
    Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können.
  • Immunisiert bzw. genesen
    Vollständig geimpfte Personen (geimpft mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff) müssen über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache oder einem elektronischen Dokumentverfügen, indem seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
    Eine genesene Person muss über einen Nachweis in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache oder einem elektronischen Dokument verfügen, in dem bestätigt wird, dasseine zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
    Hinweis:
    Weisen vollständig geimpfte Personen oder auch genesene Personen allgemeine Krankheitssymptome oder COVID-19 ähnliche Symptome auf, so dürfen auch diese die Sportstätte nicht betreten!


Weitere wichtige Hinweise …
 

  • Maskenpflicht
    Auf dem gesamten Sportgelände ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zutragen – eine Ausnahme besteht lediglich während der tatsächlichen Sportausübung.
  • Sportgeräte
    Das gemeinsame Nutzen von Sportgeräten ist erlaubt.
    Das Einhalten der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen heißt aber nicht, dass nach jedem Ballwechsel der Ball desinfiziert werden muss. Vor und nach jedem Training wird dies empfohlen und je nach Trainingsverlauf und Situation können zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll und nötig sein. Wir empfehlen, dass sich die Trainingsteilnehmer vor Trainingsbeginn und ggf. auch nach dem Training die Hände desinfizieren.
  • Eltern/Kind-Gruppen
    Es gibt keine Sonderregelungen für Eltern-Kind Gruppen. Auch die Kinder (egal welches Alter) sind zu den jeweils erlaubten Personengruppen hinzuzuzählen. Dort wo ein Test gefordert wird benötigen die Eltern einen Test!
    Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Ehrenmitglied Karl-Erich Ising verstorben

Mit tiefer Betroffenheit hat der TuS Reichshof 1883/1929 e.V. vom Tod seines Ehrenmitgliedes Karl-Erich Ising erfahren.
Karl-Erich ist am 28. Februar im Alter von 92 Jahren verstorben.
Er trat im Jahr 1946 in die Fußballabteilung des Altvereins SV 1929 Sinspert-Wehnrath e.V. ein und hielt ihr seit dem die Treue. In diesem Jahr waren es 75 Jahre!
Sein freundliches Wesen wird uns in guter Erinnerung bleiben.
In Dankbarkeit und Anteilnahme werden wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Der Vorstand
des TuS Reichshof 1883/1929 e.V.

Elektrisola Sportpark bleibt zunächst noch geschlossen

Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 Abs. 1 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc.
Sie schafft allerdings auch Ausnahmen. Ausgenommen von dem Verbot ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 ebenfalls über eine Öffnung des Sportparks diskutiert. Es wurde aber im Einvernehmen mit der Fußball-Abteilungsleitung entschieden, dass der Sportpark zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geöffnet wird, sondern zunächst abgewartet wird, wie sich die Situation weiter entwickelt.
Sobald eine Öffnung erfolgt, werden alle Sportgruppen umgehend informiert.

Charity-Walk gegen Rassismus

Die Integrationsagentur in Kooperation mit der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit und dem Projekt „vielfalt.viel wert“ des Caritasverbandes Oberberg organisieren im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus vom 15.3. – 28.3.2021 einen pandiemiekonformen Charity-Walk gegen Rassismus.
Black live matters, George Floyd, das Attentat in Orlando 2016 oder der Anschlag in Halle 2019, es ist wichtiger denn je sich auch in Corona-Zeiten symbolisch die Hände zu reichen und klare Stellung gegen Rassismus zu beziehen.
Als schöner Nebeneffekt wirkt diese Aktion auch dem Corona-Blues entgegen und ermuntert dazu, sich in der freien Natur zu bewegen und dadurch sich selbst und Anderen etwas Gutes zu tun.

Wer?
Jede*r, der mitmachen möchte, ob alt, ob jung, ob groß, ob klein; jede*r, der sich solidarisch und aktiv für ein antirassistisches Menschenbild und friedvolles Zusammenleben, welches von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Liebe geprägt ist, engagieren möchte.
Anmeldungen bitte per Email unter Angabe der Adresse und T-Shirt-Größe S-M-L-XL.

Bitte überweist das Startgeld von 5 Euro auf unser folgendes Spendenkonto unter Angabe des Verwendungszweckes „Charity Walk 2021“:
Caritasverband für den oberbergischen Kreis e.V.
IBAN: DE45 3845 0000 0000 2210 10

Wo?
Strecke und Ort sind frei wählbar.

Wann?
In der Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 28.03.2021.


Wie?
Alle Teilnehmer*Innen werden herzlich dazu eingeladen, Fotos von sich während des eigenen Laufs oder auch von den gelaufenen Kilo-metern über Sport-Apps wie z.B. „Runtastic“ auf sozialen Netzwerken zu posten und dabei den Caritasverband Oberberg zu markieren:

#oberbergbewegtsich
#füreinfriedlicheszusammenleben
#füreinevielfaltsgesellschaft
#gegenrassismus
#caritasoberberg
 

Weitere Infos geben:

vielfalt.viel wert.
maximiliane.muehlhoff@caritas-oberberg.de

Integrationsagentur
saskia.herzhof@caritas-oberberg.de

Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit
ingrid.forsting@caritas-oberberg.de

Ehrenmitglied Gerd Mortsiefer verstorben

Mit tiefer Betroffenheit hat der TuS Reichshof 1883/1929 e.V. vom Tod seines Ehrenmitgliedes Gerd Mortsiefer erfahren.

Gerd ist am 25. Januar im Alter von 76 Jahren verstorben. Er trat 1968 in die Fußballabteilung des Altvereins SV 1929 Sinspert-Wehnrath e.V. ein.
Sein Einsatz und seine Identifikation mit dem Verein waren vorbildlich! Gerd wurde nie müde, sich für den TuS und dessen Belange, aber vor allem für die Kinder und Jugendlichen mit ihren Wünschen, Sorgen und Nöten, einzusetzen. Er war es auch, der vor rund 49 Jahren die Damen-Mannschaft ins Leben gerufen hat.
Neben seinem Engagement als Damen- und Jugendtrainer, Jugendgeschäftsführer, Geschäftsführer, Jugendwart und zuletzt Kassenwart der Fußballabteilung war er unter anderem auch einige Jahre als Geschäftsführer im Fußballkreis Oberberg tätig.
Durch seinen unermüdlichen Einsatz und sein Engagement hat er sowohl den 1. FC Reichshof-Sinspert-Wehnrath als auch den TuS Reichshof maßgeblich mitgeprägt.
Dieses herausrgende Engagement gebührt ihm Respekt, Dank und höchste Anerkennung!

Sein Humor und sein freundliches Wesen werden uns in guter Erinnerung bleiben.
In Dankbarkeit und Anteilnahme werden wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Der Vorstand
des TuS Reichshof 1883/1929 e.V.

Ehrenmitglied Gerd Bisplighoff verstorben

Mit tiefer Betroffenheit hat der TuS Reichshof 1883/1929 e.V. vom Tod seines Ehrenmitgliedes Gerd Bisplinghoff erfahren.
Gerd ist am 27. Dezember im Alter von 83 Jahren verstorben.

Im Jahr 1968 trat Gerd in die Fußballabteilung des Altvereins TuS Eckenhagen 1883 e.V. ein und hielt ihr seit dem die Treue.
Sein Humor und sein freundliches Wesen wird uns in guter Erinnerung bleiben.
In Dankbarkeit und Anteilnahme werden wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Der Vorstand
des TuS Reichshof 1883/1929 e.V.